Landessozialgericht NRW, 2004-09-23, L 2 KR 13/04

L 2 KR 13/04Sozialversicherungsgericht23.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KR 13/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-23

Aktenzeichen: L 2 KR 13/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0923.L2KR13.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.12.2003 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 751,87 Euro zu zahlen. Die auf Gewährung von Prozesszinsen gerichtete Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin ihre außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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