Landessozialgericht NRW, 2004-09-21, L 2 KN 19/03

L 2 KN 19/03Sozialversicherungsgericht21.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 19/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-09-21

Aktenzeichen: L 2 KN 19/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0921.L2KN19.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.01.2003 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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