L 1 AL 107/03•Landessozialgericht NRW, 2004-09-21, L 1 AL 107/03
Landessozialgericht NRW, 2004-09-21, L 1 AL 107/03
L 1 AL 107/03Sozialversicherungsgericht21.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 AL 107/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-21
Aktenzeichen: L 1 AL 107/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0921.L1AL107.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 09.10.2003 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 16.09.2002 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.10.2002 verurteilt, der Klägerin Teilarbeitslosengeld ab dem 05.09.2002 nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu zahlen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
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