L 3 RA 25/04•Landessozialgericht NRW, 2004-08-23, L 3 RA 25/04
Landessozialgericht NRW, 2004-08-23, L 3 RA 25/04
L 3 RA 25/04Sozialversicherungsgericht23.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 RA 25/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-23
Aktenzeichen: L 3 RA 25/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0823.L3RA25.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des So zialgerichts Aachen vom 26.03.2004 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 11.11.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2003 verurteilt, der Klägerin einen weiteren Betrag von EUR 889,64 zu zahlen. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens zu 7/10, die Klägerin zu 3/10. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.