Landessozialgericht NRW, 2004-08-23, L 3 RA 25/04

L 3 RA 25/04Sozialversicherungsgericht23.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 RA 25/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-23

Aktenzeichen: L 3 RA 25/04

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0823.L3RA25.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des So zialgerichts Aachen vom 26.03.2004 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 11.11.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2003 verurteilt, der Klägerin einen weiteren Betrag von EUR 889,64 zu zahlen. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens zu 7/10, die Klägerin zu 3/10. Die Revision wird nicht zugelassen.

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