Landessozialgericht NRW, 2004-07-20, L 6 V 32/00

L 6 V 32/00Sozialversicherungsgericht20.07.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 V 32/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-07-20

Aktenzeichen: L 6 V 32/00

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0720.L6V32.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25. Mai 2000 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 300,00 EUR auferlegt. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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