L 7 SB 138/02•Landessozialgericht NRW, 2004-06-17, L 7 SB 138/02
Landessozialgericht NRW, 2004-06-17, L 7 SB 138/02
L 7 SB 138/02Sozialversicherungsgericht17.06.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 SB 138/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-06-17
Aktenzeichen: L 7 SB 138/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0617.L7SB138.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 17.09.2002 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 02.10.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 31.10.2001 verurteilt, bei der Klägerin ab Oktober 2003 einen GdB von 100 festzustellen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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