L 16 KR 8/04•Landessozialgericht NRW, 2004-05-24, L 16 KR 8/04
Landessozialgericht NRW, 2004-05-24, L 16 KR 8/04
L 16 KR 8/04Sozialversicherungsgericht24.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 8/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-24
Aktenzeichen: L 16 KR 8/04
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0524.L16KR8.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Der Antrag der Klägerin, ihr unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin M Prozeßkostenhilfe für das Berufungsverfahren zu gewähren, wird abgelehnt.
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