Landessozialgericht NRW, 2004-05-18, L 6 V 29/02

L 6 V 29/02Sozialversicherungsgericht18.05.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 V 29/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-05-18

Aktenzeichen: L 6 V 29/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0518.L6V29.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 09. Juli 2002 geändert und die Klage abgewiesen, soweit sie über das Teilanerkenntnis hinausgeht. Der Beklagte trägt ein Sechstel der außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.

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