L 11 B 10/04 KA ER•Landessozialgericht NRW, 2004-05-11, L 11 B 10/04 KA ER
Landessozialgericht NRW, 2004-05-11, L 11 B 10/04 KA ER
L 11 B 10/04 KA ERSozialversicherungsgericht11.05.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 10/04 KA ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-05-11
Aktenzeichen: L 11 B 10/04 KA ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0511.L11B10.04KA.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.12.2003 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 02.04.2004 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000 EUR festgesetzt.
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