L 11 KA 145/02•Landessozialgericht NRW, 2004-04-21, L 11 KA 145/02
Landessozialgericht NRW, 2004-04-21, L 11 KA 145/02
L 11 KA 145/02Sozialversicherungsgericht21.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 145/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-21
Aktenzeichen: L 11 KA 145/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0421.L11KA145.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.07.2002 abgeändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Abrechnungsbescheides für das Quartal III/1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.01.2001 verurteilt, die invasiv-kardiologischen Leistungen der Kläger im Quartal III/1999 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu vergüten. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen zu zwei Drittel. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.