L 3 RA 41/03•Landessozialgericht NRW, 2004-04-19, L 3 RA 41/03
Landessozialgericht NRW, 2004-04-19, L 3 RA 41/03
L 3 RA 41/03Sozialversicherungsgericht19.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 RA 41/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-19
Aktenzeichen: L 3 RA 41/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0419.L3RA41.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des SG Köln vom 12.05.2003 aufgehoben. Die Beklagte wird - unter Aufhebung des Bescheides vom 13.05.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.09.2002 - verurteilt, die Zeit vom 27. 05. 1979 bis 30.09.1979 als Anrechnungszeit vorzumerken. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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