L 12 AL 178/03•Landessozialgericht NRW, 2004-04-07, L 12 AL 178/03
Landessozialgericht NRW, 2004-04-07, L 12 AL 178/03
L 12 AL 178/03Sozialversicherungsgericht07.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 178/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-07
Aktenzeichen: L 12 AL 178/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0407.L12AL178.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.06.2003 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 14.05.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 29.08.2003 und des Teilanerkenntnisses vom 07.04.2004 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt 90 % der Kosten auch für das Berufungsverfahren. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird festgesetzt auf 25.418,71 Euro. Die Revision wird nicht zugelassen.
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