L 16 B 17/04 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2004-03-31, L 16 B 17/04 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2004-03-31, L 16 B 17/04 KR ER
L 16 B 17/04 KR ERSozialversicherungsgericht31.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 17/04 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-03-31
Aktenzeichen: L 16 B 17/04 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0331.L16B17.04KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2004 geändert; der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage der Antragstellerin gegen den angefochtenen Beitragsbescheid der Antragsgegnerin wird in vollem Umfang abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 2.679,43 Euro festgesetzt.
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