Landessozialgericht NRW, 2004-03-24, L 6 V 1/03

L 6 V 1/03Sozialversicherungsgericht24.03.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 V 1/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-03-24

Aktenzeichen: L 6 V 1/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0324.L6V1.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12. November 2002 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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