L 12 AL 161/03•Landessozialgericht NRW, 2004-03-10, L 12 AL 161/03
Landessozialgericht NRW, 2004-03-10, L 12 AL 161/03
L 12 AL 161/03Sozialversicherungsgericht10.03.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 161/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-03-10
Aktenzeichen: L 12 AL 161/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0310.L12AL161.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.06.2003 abgeändert. Der Bescheid vom 30.01.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.05.2002 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers beider Instanzen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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