Landessozialgericht NRW, 2004-02-25, L 16 B 106/03 KR ER

L 16 B 106/03 KR ERSozialversicherungsgericht25.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 B 106/03 KR ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-02-25

Aktenzeichen: L 16 B 106/03 KR ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0225.L16B106.03KR.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 13. November 2003 aufgehoben, auch soweit das SG dem Antrag der Antragstellerin auf einstweiligen Rechtsschutz - begrenzt auf ein Jahr - stattgegeben hat. Der Antrag wird insgesamt abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 56000 EURO festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.