L 16 B 106/03 KR ER•Landessozialgericht NRW, 2004-02-25, L 16 B 106/03 KR ER
Landessozialgericht NRW, 2004-02-25, L 16 B 106/03 KR ER
L 16 B 106/03 KR ERSozialversicherungsgericht25.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 B 106/03 KR ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-25
Aktenzeichen: L 16 B 106/03 KR ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0225.L16B106.03KR.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 13. November 2003 aufgehoben, auch soweit das SG dem Antrag der Antragstellerin auf einstweiligen Rechtsschutz - begrenzt auf ein Jahr - stattgegeben hat. Der Antrag wird insgesamt abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 56000 EURO festgesetzt.
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