L 11 KA 53/03•Landessozialgericht NRW, 2004-02-18, L 11 KA 53/03
Landessozialgericht NRW, 2004-02-18, L 11 KA 53/03
L 11 KA 53/03Sozialversicherungsgericht18.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 53/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: L 11 KA 53/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0218.L11KA53.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.02.2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.06.1999 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.04.2001 verurteilt, die 85 zurückgegebenen Behandlungsausweise abzurechnen und zu vergüten. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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