L 3 P 9/02•Landessozialgericht NRW, 2004-02-16, L 3 P 9/02
Landessozialgericht NRW, 2004-02-16, L 3 P 9/02
L 3 P 9/02Sozialversicherungsgericht16.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 P 9/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-16
Aktenzeichen: L 3 P 9/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0216.L3P9.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 27. Dezember 2001 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten auch im Berufungsverfahren einander nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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