L 5 KR 91/03•Landessozialgericht NRW, 2004-02-12, L 5 KR 91/03
Landessozialgericht NRW, 2004-02-12, L 5 KR 91/03
L 5 KR 91/03Sozialversicherungsgericht12.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 91/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-12
Aktenzeichen: L 5 KR 91/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0212.L5KR91.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SG Düsseldorf vom 31.03.2003 teilweise geändert. Der Bescheid vom 01.08.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.11.2001 wird insoweit geändert, als der Kläger vor dem 01.09.2000 in die Beitragsklasse 981 eingestuft worden ist. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des SG Düsseldorf insoweit geändert als der Bescheid vom 25.01.2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 14.11.2001 aufgehoben worden ist. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.