L 10 SB 121/03•Landessozialgericht NRW, 2004-02-11, L 10 SB 121/03
Landessozialgericht NRW, 2004-02-11, L 10 SB 121/03
L 10 SB 121/03Sozialversicherungsgericht11.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 121/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-11
Aktenzeichen: L 10 SB 121/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0211.L10SB121.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.05.2003 wird abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 16.07.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.10.2002 verurteilt, dem Kläger die ihm in dem Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 28.11.2001 entstandenen notwendigen Aufwendungen dem Grunde nach zu erstatten. Der Beklagte trägt die erstattungspflichtigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.