L 14 B 21/03 RJ•Landessozialgericht NRW, 2004-02-10, L 14 B 21/03 RJ
Landessozialgericht NRW, 2004-02-10, L 14 B 21/03 RJ
L 14 B 21/03 RJSozialversicherungsgericht10.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 B 21/03 RJ — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-02-10
Aktenzeichen: L 14 B 21/03 RJ
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0210.L14B21.03RJ.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 06.11.2003 geändert. Die Kosten, die durch das von Dr. C auf Antrag des Klägers nach § 109 SGG erstattete Gutachten vom 24.03.2003 entstanden sind, sind von der Staatskasse zur Hälfte zu übernehmen. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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