L 16 KR 102/03•Landessozialgericht NRW, 2004-02-05, L 16 KR 102/03
Landessozialgericht NRW, 2004-02-05, L 16 KR 102/03
L 16 KR 102/03Sozialversicherungsgericht05.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 102/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-05
Aktenzeichen: L 16 KR 102/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0205.L16KR102.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 7. April 2003 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29. Mai 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. August 2001 verurteilt, dem Kläger als Sachleistung eine Badeprothese zu gewähren. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen.
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