Landessozialgericht NRW, 2004-02-05, L 16 KR 102/03

L 16 KR 102/03Sozialversicherungsgericht05.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 102/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-05

Aktenzeichen: L 16 KR 102/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0205.L16KR102.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 7. April 2003 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29. Mai 2001 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14. August 2001 verurteilt, dem Kläger als Sachleistung eine Badeprothese zu gewähren. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird zugelassen.

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