L 12 AL 216/03•Landessozialgericht NRW, 2004-02-04, L 12 AL 216/03
Landessozialgericht NRW, 2004-02-04, L 12 AL 216/03
L 12 AL 216/03Sozialversicherungsgericht04.02.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 216/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-04
Aktenzeichen: L 12 AL 216/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0204.L12AL216.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.05.2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 07.02.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.04.2002 sowie der Bescheide vom 26.07.2002, 17.01.2003 und 28.07.2003 verurteilt, dem Kläger Arbeitslosenhilfe ohne Einkommensanrechnung zu gewähren. Die Beklagte hat die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.
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