L 14 RJ 175/03•Landessozialgericht NRW, 2004-01-30, L 14 RJ 175/03
Landessozialgericht NRW, 2004-01-30, L 14 RJ 175/03
L 14 RJ 175/03Sozialversicherungsgericht30.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 RJ 175/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-30
Aktenzeichen: L 14 RJ 175/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0130.L14RJ175.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 22.01.2001 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.02.2002 verurteilt, der Klägerin unter Zugrundelegung eines Leistungsfalles der teilweisen Erwerbsminderung auf Zeit vom 27.01.2003 bei konkreter Betrachtungsweise der Arbeitsmarktsituation ab 01.08.2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.07.2005 zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt ein Viertel der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des ersten Rechtszugs sowie ein Drittel dieser Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
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