L 12 AL 104/03•Landessozialgericht NRW, 2004-01-28, L 12 AL 104/03
Landessozialgericht NRW, 2004-01-28, L 12 AL 104/03
L 12 AL 104/03Sozialversicherungsgericht28.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 104/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-28
Aktenzeichen: L 12 AL 104/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0128.L12AL104.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 27.03.2003 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 14.06.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16.10.2002 verurteilt, der Klägerin ab dem 31.05.2002 Arbeitslosenhilfe zu gewähren und dabei bei dem anzurechnenden monatlichen Bruttoeinkommen des Ehemannes weitere 36,78 Euro an Versicherungsbeiträgen in Abzug zu bringen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat 10 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Instanzen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.