Landessozialgericht NRW, 2004-01-20, L 15 U 213/01

L 15 U 213/01Sozialversicherungsgericht20.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 15 U 213/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-01-20

Aktenzeichen: L 15 U 213/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0120.L15U213.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.06.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 23.06.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2000 verurteilt, das Unternehmen der Klägerin an die Beigeladene zu überweisen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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