L 15 U 213/01•Landessozialgericht NRW, 2004-01-20, L 15 U 213/01
Landessozialgericht NRW, 2004-01-20, L 15 U 213/01
L 15 U 213/01Sozialversicherungsgericht20.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 213/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-20
Aktenzeichen: L 15 U 213/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0120.L15U213.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 27.06.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 23.06.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 08.06.2000 verurteilt, das Unternehmen der Klägerin an die Beigeladene zu überweisen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.