L 11 KA 69/02•Landessozialgericht NRW, 2004-01-07, L 11 KA 69/02
Landessozialgericht NRW, 2004-01-07, L 11 KA 69/02
L 11 KA 69/02Sozialversicherungsgericht07.01.2004
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 69/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-01-07
Aktenzeichen: L 11 KA 69/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0107.L11KA69.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 20.02.2002 abgeändert. Der Beschluss des Beklagten wird insoweit aufgehoben, als die Punktwerte der Gebührentarife C und D von 1997 um 1,43 % erhöht worden sind. Der Beklagte wird insoweit zur Neuentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates verpflichtet. Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Kläger in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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