Landessozialgericht NRW, 2004-01-06, L 11 KA 50/03

L 11 KA 50/03Sozialversicherungsgericht06.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 50/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-06

Aktenzeichen: L 11 KA 50/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0106.L11KA50.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 10.03.2003 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.

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