Landessozialgericht NRW, 2004-01-06, L 11 B 25/03 KA

L 11 B 25/03 KASozialversicherungsgericht06.01.2004

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 B 25/03 KA — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-01-06

Aktenzeichen: L 11 B 25/03 KA

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2004:0106.L11B25.03KA.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.02.2003 abgeändert. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klageverfahren dem Grunde nach zu einem Viertel. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren zur Hälfte.

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