L 10 SB 20/03•Landessozialgericht NRW, 2003-12-17, L 10 SB 20/03
Landessozialgericht NRW, 2003-12-17, L 10 SB 20/03
L 10 SB 20/03Sozialversicherungsgericht17.12.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 20/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-12-17
Aktenzeichen: L 10 SB 20/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1217.L10SB20.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31. Mai 2000 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 21. Juli 1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09. August 1999 verurteilt, bei dem Kläger ab Juli 1999 die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) festzustellen. Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in allen Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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