Landessozialgericht NRW, 2003-12-10, L 10 KA 79/02

L 10 KA 79/02Sozialversicherungsgericht10.12.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KA 79/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-10

Aktenzeichen: L 10 KA 79/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1210.L10KA79.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.10.2002 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im zweiten Rechtszug. Die Revision wird nicht zugelassen.

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