L 12 AL 19/03•Landessozialgericht NRW, 2003-11-19, L 12 AL 19/03
Landessozialgericht NRW, 2003-11-19, L 12 AL 19/03
L 12 AL 19/03Sozialversicherungsgericht19.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AL 19/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-11-19
Aktenzeichen: L 12 AL 19/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1119.L12AL19.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 13.02.1998 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in allen Instanzen einschließlich des Revisionsverfahrens nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.