Landessozialgericht NRW, 2003-11-18, L 11 B 47/03 KA ER

L 11 B 47/03 KA ERSozialversicherungsgericht18.11.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 B 47/03 KA ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-11-18

Aktenzeichen: L 11 B 47/03 KA ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1118.L11B47.03KA.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.07.2003 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.800 EUR festgesetzt.

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