L 11 B 47/03 KA ER•Landessozialgericht NRW, 2003-11-18, L 11 B 47/03 KA ER
Landessozialgericht NRW, 2003-11-18, L 11 B 47/03 KA ER
L 11 B 47/03 KA ERSozialversicherungsgericht18.11.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 47/03 KA ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-11-18
Aktenzeichen: L 11 B 47/03 KA ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1118.L11B47.03KA.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.07.2003 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 25.800 EUR festgesetzt.
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