L 4 B 5/03•Landessozialgericht NRW, 2003-10-28, L 4 B 5/03
Landessozialgericht NRW, 2003-10-28, L 4 B 5/03
L 4 B 5/03Sozialversicherungsgericht28.10.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 4 B 5/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-10-28
Aktenzeichen: L 4 B 5/03
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1028.L4B5.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.08.2003 geändert. Die Entschädigung des Sachverständigen M I wird auf 836,18 EUR festgesetzt.
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