Landessozialgericht NRW, 2003-10-24, L 13 EG 17/01

L 13 EG 17/01Sozialversicherungsgericht24.10.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 13 EG 17/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-10-24

Aktenzeichen: L 13 EG 17/01

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:1024.L13EG17.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 18. Juli 2001 geändert. Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 10.09.1999 und des Widerspruchsbescheides vom 29.11.1999 verurteilt, der Klägerin für das erste Lebensjahr ihres am 00.00.1999 geborenen Sohnes D Erziehungsgeld zu gewähren. Das beklagte Land trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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