Landessozialgericht NRW, 2003-07-14, L 3 P 37/02

L 3 P 37/02Sozialversicherungsgericht14.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 P 37/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-14

Aktenzeichen: L 3 P 37/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0714.L3P37.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27. Mai 2002 teilweise abgeändert. Die Beklagte wird entsprechend ihrem Anerkenntnis im Schriftsatz vom 08.04.2003 verurteilt, dem Kläger ab 01.11.2002 Leistungen nach Pflegestufe II anteilig zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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