L 3 P 13/02•Landessozialgericht NRW, 2003-07-14, L 3 P 13/02
Landessozialgericht NRW, 2003-07-14, L 3 P 13/02
L 3 P 13/02Sozialversicherungsgericht14.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 P 13/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-14
Aktenzeichen: L 3 P 13/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0714.L3P13.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.01.2002 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 02.12.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.01.2001 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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