Landessozialgericht NRW, 2003-07-09, L 10 KA 50/02

L 10 KA 50/02Sozialversicherungsgericht09.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KA 50/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-09

Aktenzeichen: L 10 KA 50/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0709.L10KA50.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.06.2002 wird zurückgewiesen Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 5) auch im zweiten Rechtszug. Im Übrigen sind die Kosten zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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