L 10 KA 50/02•Landessozialgericht NRW, 2003-07-09, L 10 KA 50/02
Landessozialgericht NRW, 2003-07-09, L 10 KA 50/02
L 10 KA 50/02Sozialversicherungsgericht09.07.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KA 50/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-07-09
Aktenzeichen: L 10 KA 50/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0709.L10KA50.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.06.2002 wird zurückgewiesen Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 5) auch im zweiten Rechtszug. Im Übrigen sind die Kosten zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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