Landessozialgericht NRW, 2003-06-30, L 3 RA 2/02

L 3 RA 2/02Sozialversicherungsgericht30.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 3 RA 2/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-30

Aktenzeichen: L 3 RA 2/02

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0630.L3RA2.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 11.12.2001 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Der Klägerin werden Gerichtskosten in Höhe von 1.000,00 EUR auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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