Landessozialgericht NRW, 2003-06-30, L 10 B 9/03 KA ER

L 10 B 9/03 KA ERSozialversicherungsgericht30.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 B 9/03 KA ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-30

Aktenzeichen: L 10 B 9/03 KA ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0630.L10B9.03KA.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Beigeladenen zu 8) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.02.2003 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 8) trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners und des Antragstellers. Die Beigeladene zu 8) trägt die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren.

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