L 14 RJ 151/01•Landessozialgericht NRW, 2003-06-27, L 14 RJ 151/01
Landessozialgericht NRW, 2003-06-27, L 14 RJ 151/01
L 14 RJ 151/01Sozialversicherungsgericht27.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 RJ 151/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-27
Aktenzeichen: L 14 RJ 151/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0627.L14RJ151.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte auch unter Änderung des Bescheides vom 03.06.2002 verurteilt wird, dem Kläger Altersruhegeld wegen Vollendung des 65. Lebensjahres ab 01.09.1987 zu zahlen. Die Beklagte trägt auch die dem Kläger im zweiten Rechtszug entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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