L 2 KN 75/01 KR•Landessozialgericht NRW, 2003-06-26, L 2 KN 75/01 KR
Landessozialgericht NRW, 2003-06-26, L 2 KN 75/01 KR
L 2 KN 75/01 KRSozialversicherungsgericht26.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 75/01 KR — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-26
Aktenzeichen: L 2 KN 75/01 KR
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0626.L2KN75.01KR.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 16.03.2001 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin weitere 2.937,49 Euro nebst Zinsen hierauf in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz ab 01.05.1999 zu zahlen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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