L 3 P 41/02•Landessozialgericht NRW, 2003-06-23, L 3 P 41/02
Landessozialgericht NRW, 2003-06-23, L 3 P 41/02
L 3 P 41/02Sozialversicherungsgericht23.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 P 41/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-23
Aktenzeichen: L 3 P 41/02
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0623.L3P41.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 22.07.2002 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten in beiden Rechtszügen sowie die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Oldenburg entstandenen Kosten. Die Revision wird zugelassen.
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