Landessozialgericht NRW, 2003-06-20, L 10 B 3/03 KA ER

L 10 B 3/03 KA ERSozialversicherungsgericht20.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 B 3/03 KA ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-06-20

Aktenzeichen: L 10 B 3/03 KA ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0620.L10B3.03KA.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 02.01.2003 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Antragsgegner und die Gerichtskosten auch für das Berufungsverfahren. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 956.596,14 Euro festgesetzt.

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