Landessozialgericht NRW, 2003-06-16, L 1 AL 7/03

L 1 AL 7/03Sozialversicherungsgericht16.06.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 7/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-06-16

Aktenzeichen: L 1 AL 7/03

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0616.L1AL7.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.12.2002 abgeändert. Die Berufung wird als unzulässig verworfen, soweit der Kläger Arbeitslosengeld für die Zeit vom 26.06. bis 09.07.2000 begehrt hat. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers zur Hälfte dem Grunde nach. Die Revision wird nicht zugelassen.

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