L 14 RJ 49/01•Landessozialgericht NRW, 2003-06-13, L 14 RJ 49/01
Landessozialgericht NRW, 2003-06-13, L 14 RJ 49/01
L 14 RJ 49/01Sozialversicherungsgericht13.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 14 RJ 49/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-13
Aktenzeichen: L 14 RJ 49/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0613.L14RJ49.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.03.2001 abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 25.06.1999 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.09.1999 wird insoweit aufgehoben, als damit der Rentenbescheid vom 14.12.1995 über die Bewilligung von Rente wegen Berufsunfähigkeit für die Zeit vom 00.00.1997 bis 00.00.1999 aufgehoben worden ist und die Erstattung einer Überzahlung in Höhe von 19.326,34 gefordert wird. Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der außergerichtlichen Kosten für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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