L 2 KN 119/99•Landessozialgericht NRW, 2003-06-12, L 2 KN 119/99
Landessozialgericht NRW, 2003-06-12, L 2 KN 119/99
L 2 KN 119/99Sozialversicherungsgericht12.06.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 119/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-06-12
Aktenzeichen: L 2 KN 119/99
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0612.L2KN119.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 21.05.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge zu ¼ zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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