Landessozialgericht NRW, 2003-05-22, L 2 KN 259/99

L 2 KN 259/99Sozialversicherungsgericht22.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 KN 259/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-05-22

Aktenzeichen: L 2 KN 259/99

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0522.L2KN259.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 15.10.1999 wird zurückgewiesen. Dem Kläger werden Kosten in Höhe von 225,00 Euro auferlegt. Kosten sind im Übrigen im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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