L 2 KN 120/01 U•Landessozialgericht NRW, 2003-05-22, L 2 KN 120/01 U
Landessozialgericht NRW, 2003-05-22, L 2 KN 120/01 U
L 2 KN 120/01 USozialversicherungsgericht22.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 120/01 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-22
Aktenzeichen: L 2 KN 120/01 U
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0522.L2KN120.01U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.03.2001 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 18.03.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.12.1996 verurteilt, dem Kläger wegen der Folgen der Berufskrankheit Nr. 2108 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung vom 15.01.1996 Verletztenrente als Teilrente nach einem Grad der MdE um 20 v. H. zu gewähren. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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