L 11 KA 107/01•Landessozialgericht NRW, 2003-05-21, L 11 KA 107/01
Landessozialgericht NRW, 2003-05-21, L 11 KA 107/01
L 11 KA 107/01Sozialversicherungsgericht21.05.2003
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 107/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-05-21
Aktenzeichen: L 11 KA 107/01
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2003:0521.L11KA107.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 05.04.2001 abgeändert. Der Bescheid der Beklagten vom 25.04.2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.07.2000 und der Bescheid vom 24.07.2000 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.09.2000 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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